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Profil AC Kompetenzfeststellungsverfahren

Um den Schüler/innen eine Unterstützung zur zielgerichteten individuellen Entwicklung und beruflichen Orientierung zu geben, wurde ein Kompetenzfeststellungsverfahren an allen allgemeinbildenden Schulen ab der Sekundarstufe I verpflichtend eingeführt (Niedersachsen 2011). Diese muss den Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung genügen.
Die Entscheidung für einen Beruf fällt vielen Schülerinnen und Schülern sehr schwer. Jugendliche benötigen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben vielfach Unterstützung. Sie müssen einerseits in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern der Bundesagentur für Arbeit eingehend und differenziert über die Vielzahl von Ausbildungsberufen bzw. Studiengängen informiert werden und andererseits ihre persönlichen Stärken und Schwächen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen kennenlernen.
Anschließend können sie in den Abstimmungsprozess zwischen den Anforderungen eines Berufes und den eigenen Möglichkeiten eintreten, welcher für eine solide Berufswahlentscheidung unentbehrlich ist.
Mit einem Kompetenzfeststellungsverfahren können die berufsrelevanten sowie überfachlichen Kompetenzen der Schüler/innen erhoben und in der Folge eine gezielte individuelle Förderung sowie eine passgenaue Berufswahlentscheidung ermöglicht werden.
Das Kompetenzfeststellungsverfahren setzt sich aus verschiedenen Beobachtungsaufgaben zusammen:
– Erfassung der Sozialkompetenz, der Methodenkompetenz und Personalen Kompetenz
– Tests zur Erhebung der Informationstechnischen Fähigkeiten, der Kognitiven Basiskompetenz und der Berufsfeldbezogenen -Kompetenz sowie
Fragebogen zu Berufsinteressen bzw. Berufs- und Studieninteressen.