Start » Allgemein » Endlich 18, niemals 19? Sag nein zu Drogen und Alkohol hinter dem Steuer!

Endlich 18, niemals 19? Sag nein zu Drogen und Alkohol hinter dem Steuer!

Am Freitag, den 03.02.2017 war die Polizei bei uns an der Schule. Ziel einer Präventionsveranstaltung  war es, die 65 Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs über Drogen und Alkohol am Steuer aufzuklären.
Morgens um 8 Uhr begann der Vortrag im Hörsaal. Die Polizisten aus Northeim, die täglich mit diesen Problemen zu tun haben, zeigten uns Bilder und Videos von aktuellen Fällen. Sie machten uns sehr schnell klar, wie gefährlich es ist mit Drogen im Blut Auto zu fahren. Nicht nur der Fahrer selbst sondern auch alle Mitfahrer sind extrem gefährdet.
Der Satz “Endlich 18, niemals 19” hat uns den ganzen Vormittag begleitet. Dieser machte sehr deutlich, dass leider manche Jugendliche das 19. Lebensjahr nicht erreichen, weil Sie die Gefahr von Drogen und Alkohol hinter dem Steuer unterschätzen. Ganz generell wurde klar, dass Drogen oft unterschätzt werden.
Uns wurde dies aber nicht nur in einem Vortrag vermittelt, sondern wir konnten sogar die Folgen einer Fahrt unter Drogeneinfluss  hautnah auf dem Schulhof sehen.
Ein Mitarbeiter von der Verkehrswacht aus Osterode kam mit einem Unfallauto nach Bodenfelde, in dem ein Jugendlicher verstorben war. Das Auto war völlig zerstört und man konnte das Unglück, welches vor einigen Jahren passiert war, immer noch spüren, da an dem Auto nicht viel verändert wurde.


Am Ende unseres Präventionstags, wurde uns dann noch ein emotionaler Film über den Tod eines jungen Mädchens gezeigt. Danach war auch der letzte Schüler aus dem 10. Jahrgang betroffen und nachdenklich.
Wenn man so am Ende in die Gesichter der Schülerinnen und Schüler schaute, konnte man deutlich sehen, dass diese Nachricht der Polizei viele erreicht hat und die Prävention ein voller Erfolg war.

Viele sehen jetzt das Thema “Mit Drogen und Alkohol am Steuer” mit anderen Augen, da nicht nur das Leben des Fahrers und  der Insassen, sondern auch das vieler Unschuldiger im Straßenverkehr betroffen sein kann.