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Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Beachten Sie bitte dazu die folgenden Hinweise!

Elternvertretungen

Klassenelternschaft
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte zwei Personen für die Dauer von zwei Jahren als Elternvertreter. Die gewählten Vertreter sind das Bindeglied zwischen den Eltern und der Klassenleitung. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der Austausch über Vorkommnisse und Neuigkeiten in der Klasse sowie die Klärung allgemeiner Fragen aus der Elternschaft.

Die Elternvertreter laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Es sollen mindestens zwei Treffen pro Jahr stattfinden. Die Einladungen hierzu sollten mindestens 2 Wochen vorher den Eltern vorliegen. Klassen- oder Fachlehrer können zu bestimmten Themen geladen und gehört werden.


Schulelternrat (SER)
Alle KlassenelternvertreterInnen bilden den Schulelternrat. Der SER ist das höchste Gremium der Elternvertretung an der Schule. Eine wichtige Aufgabe sind die Wahlen des Vorsitzes und der verschiedenen Konferenzvertreter jeweils für Dauer von zwei Jahren.

Der SER vertritt alle SchülerInnen und deren Eltern und unterstützt die Elternschaft bei Fragen und Problemen. Er berät über schulische Themen, unterstützt die Klassenelternvertreter bei ihrer Arbeit und fasst Beschlüsse, wie und welche Interessen der Eltern in den Konferenzen und gegenüber der
Schulleitung vertreten werden.

Zu den mindestens halbjährlich stattfindenden Sitzungen werden je nach Tagesordnung ggf. die Schulleitung oder andere beratende Personen eingeladen.


Schulvorstand
Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Der SER entsendet drei stimmberechtigte Vertreter in dieses Gremium. Die ElternvertreterInnen werden aus der Mitte aller Erziehungsberechtigten der Schule vom SER für die Dauer von zwei Jahren gewählt.


Kreiselternrat (KER)
Der Kreiselternrat wird aus Delegierten aller Schulen im Landkreis gebildet. In der Delegiertenversammlung werden Vertreter für die jeweilige Schulform in den Vorstand des KER gewählt.

Der KER vertritt die Interessen aller Eltern der verschiedenen Schulformen in Fragen der Schulentwicklung und bei schulbegleitenden Themen wie zum Beispiel die Schülerbeförderung gegenüber dem Landkreis Northeim als Träger der weiterführenden Schulen und der Schülerbeförderung.