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Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Beachten Sie bitte dazu die folgenden Hinweise!

Elternvertretung in Konferenzen

Klassenkonferenzen
Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte zwei Klassenkonferenzvertreter für die Dauer von zwei Jahren. In vielen Klassen sind die Elternvertreter gleichzeitig auch die Vertreter für die Klassenkonferenzen, was sich als hilfreich erwiesen hat, da ohnehin ein enger Kontakt zur Klassenleitung besteht.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne SchülerInnen betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen, soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.

In jedem Schuljahr finden jeweils zum Ende des Halbjahres Zeugniskonferenzen statt. Die Eltern- und SchülervertreterInnen nehmen hieran beratend teil.


Fachkonferenzen (FK)
Für jedes Schulfach gibt es eine eigene Fachkonferenz in der die Fachlehrkräfte gemeinsam mit Eltern- und SchülervertreterInnen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher, usw. beraten. Die Wahlen der Fachkonferenzvertreter finden im Schulelternrat alle zwei Jahre statt.

Den Elternvertretern bietet sich in den Fachkonferenzen die Möglichkeit Stoffpläne, Lernziele und für den Fachunterricht zur Verfügung stehende Lehr- und Lernmittel kennenzulernen und fachspezifische Fragen und Anregungen an die Fachlehrer zu richten.


Gesamtkonferenz (GK)
In der Gesamtkonferenz wirken alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule Beteiligten zusammen. Sie beraten und entscheiden insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
sowie deren Koordinierung.

In die Gesamtkonferenz fließen die Ergebnisse und Fragestellungen aus den Fachkonferenzen ein und werden abschließend beschlossen.